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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

Mitglied werden

leistungen mitgliedwerden21Aufnahmeantrag für Vereine (PDF)
Aufnahmeantrag zur Einzelmitgliedschaft (PDF)

Wir möchten Ihnen die Vorteile aufzeigen, die Ihr Verein durch die Mitgliedschaft in unserem Landesverband hat:

​Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. tritt für seine weit über 40.000 Mitgliedern in NRW und bundesweit gegenüber Politik und Umweltverwaltung als starke Interessenvertretung ein: Als jüngsten politischen Erfolg können wir den Erlass des NRW-Landesumweltministeriums zum Angeln für Kinder unter 10 Jahren feiern – ein klares Ergebnis unserer Verbandsarbeit! Dies ist für die Nachwuchsarbeit unserer Mitgliedsvereine eine wichtige Verbesserung.

Weiterhin bieten wir unseren Vereinen eine kostenlose Beratung zum Fischbesatz und die Bearbeitung der Anträge auf jährlichen Kostenzuschuss für Fischbesatz an (30% oder 50% Zuschuss, je nach besetzten Altersstadien).

Darüber hinaus stehen unseren Vereinen Fördermittel für sogenannte Biotopmaßnahmen (z.B. Röhrichtzonen, schwimmende Inseln) sowie für Schulungsmaßnahmen und Sondermaßnahmen zur Verfügung, die über den Verband und mit dessen Beratung beantragt werden können. Das RhFV-Team aus Biologen und einem gelernten Fischwirt steht Ihnen jederzeit für Fischbestandserfassungen (z.B. durch Elektrofischerei) und für Gewässeruntersuchungen (z.B. Baggerseeprogramm, Wasserchemie, Ertragsfähigkeit) zur Verfügung.

Die Geschäftsstelle des RhFV beantwortet Ihnen Fragen zum Fischereirecht, zu Pachtverträgen, zum Vereinsrecht oder bei Fachfragen der Fischerei.

Der RhFV bietet seinen Vereinen weiterhin eine Reihe von Angeboten zur Jugendarbeit, organisierten Angelveranstaltungen, Anmeldung zu Gewässerwartelehrgängen sowie Führungen z.B. zum Lachsprogramm NRW an. Mit der RhFV-Info-Zeitschrift, der RhFV-Internetseite und einer jährlichen Info-Veranstaltung werden die Mitglieder fortlaufend über aktuelle Fischereithemen informiert.

Der Schutz Ihrer Vereinsmitglieder ist durch die Versicherungen über den Landessportbund (LSB) sowie über den Deutscher Angelfischerverband (DAFV) gewährleistet; eine wichtige Sicherheit für den Verein und seine Mitglieder bei allen Aktivitäten am Wasser und auf dem Weg dorthin (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Vertrauensschaden-Versicherung und Rechtsschutzversicherung).

Die Mitgliedschaft im RhFV sichert dem Verein darüber hinaus die Sicherheit seiner Pachtverträge, da innerhalb des Verbandes Konkurrenzangebote satzungsgemäß nicht zulässig sind.

Der RhFV bietet seinen Mitgliedsvereinen eine Begleitung bei behördlichen Anfragen oder Vorgängen rund um seine Vereinsgewässer (z.B. landschaftsrechtliche Beschränkungen, Bewirtschaftungsfragen, Gewässerverschmutzung, Fischsterben). Auch wenn Ihr Verein zur Zeit noch kein Vereinsgewässer besitzt, ist eine Absicherung der Vereinsmitglieder (Unfall, Haftpflicht, Rechtsschutz) über eine Mitgliedschaft in unserem Verband dringend angezeigt. Außerdem pachten wir als Verband ständig neue Gewässer an, die wir unseren Mitgliedern in Unterverpachtung zur Verfügung stellen.

 

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