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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.

Mitglied im Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitglied im Deutschen Angelfischerverband e.V.

 

NRW Fischerprüfung - Besonders ausgebildete und qualifizierte Lehrgangsleiter des Rheinischen Fischereiverbandes bereiten Sie, in enger Zusammenarbeit mit den Fischereibehörden, auf die Fischerprüfung vor. Mit dem erlernten Wissen sind Sie gut vorbereitet für die NRW Fischerprüfung.
Aktuelle Lehrgangstermine>> 


 

 

Weiterbildungsmaßnahmen | Kinder- und Jugendfreizeiten

 Ihr plant eine Fortbildung oder ein Jugendcamp im Jahr 2025? Jetzt Fördermittel für 2025 beantragen! Die Antragsfrist endet am 08.07.2024. 

 

 

Ihr plant eine Fortbildung oder ein Jugendcamp im Jahr 2025? Dann könnt Ihr dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen! Die Antragsfrist endet am 08.07.2024.

Um einen Antrag zu stellen, müsst Ihr zunächst prüfen, ob Eure Veranstaltung förderfähig ist. Anschließend müsst Ihr das entsprechende Formular ausfüllen und an Eure Verbandsjugendleitung schicken. Bei beidem hilft Euch die beiliegende „Planungshilfe: Bedarfsmeldung“. Bitte verwendet ausschließlich die darin enthaltenen Formulare für Euren Zuschussantrag!

Welche Vereine können einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind nach den Richtlinien des Landessportbundes NRW e. V. nur Vereine, welche:

  1. Mitglied in einem Stadt- bzw. Kreissportbund sind (sogenannte „Doppelmitgliedschaft“).
  2. ihren Mitgliederstand im Rahmen der aktuellen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW gemeldet haben.
  3. den Status der Gemeinnützigkeit vorweisen können.
  4. einen Nachweis zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes erbringen (untenstehende Meilensteine müssen bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden.)

Zur Umsetzung der Meilensteine empfehlen wir unsere Handreichung zur Thematik. In dieser findet Ihr hilfreiche Arbeitshilfen zu den jeweiligen Punkten.

=> Handreichung abrufen

Für weitere Fragen zum Schutzkonzept wendet Euch bitte an die entsprechende Verbandsjugendleitung oder an die Fachkraft für Jugendarbeit des Fischereiverbandes NRW e. V.

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