Ihr plant eine Fortbildung oder ein Jugendcamp im Jahr 2025? Jetzt Fördermittel für 2025 beantragen! Die Antragsfrist endet am 08.07.2024.
Ihr plant eine Fortbildung oder ein Jugendcamp im Jahr 2025? Dann könnt Ihr dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen! Die Antragsfrist endet am 08.07.2024. Um einen Antrag zu stellen, müsst Ihr zunächst prüfen, ob Eure Veranstaltung förderfähig ist. Anschließend müsst Ihr das entsprechende Formular ausfüllen und an Eure Verbandsjugendleitung schicken. Bei beidem hilft Euch die beiliegende „Planungshilfe: Bedarfsmeldung“. Bitte verwendet ausschließlich die darin enthaltenen Formulare für Euren Zuschussantrag! |
|
|
|
Antragsberechtigt sind nach den Richtlinien des Landessportbundes NRW e. V. nur Vereine, welche:
|
|
Zur Umsetzung der Meilensteine empfehlen wir unsere Handreichung zur Thematik. In dieser findet Ihr hilfreiche Arbeitshilfen zu den jeweiligen Punkten. Für weitere Fragen zum Schutzkonzept wendet Euch bitte an die entsprechende Verbandsjugendleitung oder an die Fachkraft für Jugendarbeit des Fischereiverbandes NRW e. V. |